Zertifikate & Richtlinien
Qualitätsmanagement nach DIN ISO 9001:2015
Die Schneider-Kennzeichnung GmbH ist zertifiziert nach der aktuellen Norm DIN EN ISO 9001:2015.
RoHS - Richtlinie 2011/65/EU
RoHS ist eine EU-Richtline zur Beschänkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe.
Zum 02.01.2013 ist die RoHS-II-Richtlinie 2011/65/EU in Kraft getreten. Die RoHS-III-Richtlinie 2015/863 tritt am 22.07.2019 in Kraft
Der Unterschied zwischen der RoHS und der RoHS-II-Richtlinie sowie der RoHS-III Richtlinie besteht im Wesentlichen in den folgenden Punkten:
- Der Geltungsbereich der Richtlinie wurde erweitert.
- Die RoHS-II- Richtlinie 2011/65/EU muss in die CE-Konformitätserklärung von Endgeräten aufgenommen werden.
- Die in der RoHS-II-Richtlinie 2011/65/EU und der RoHS-III Richtlinie 2015/863 definierten Stoffverbote werden von den Produkten der Schneider-Kennzeichnung GmbH schon seit Erlass der Richtlinien eingehalten. Daher ist der erweiterte Geltungsbereich unerheblich und zieht keinen Handlungsbedarf nach sich.
Hiermit bestätigt die Schneider-Kennzeichnung GmbH, dass entsprechend heutigem Wissensstand alle von der Schneider-Kennzeichnung GmbH verkauften Produkte der Richtlinie 2011/65/EU sowie der Richtlinie 2015/863 entsprechen.
Diese Produkte erfüllen die derzeitigen RoHS-Anforderungen für alle 10 benannten Materialien:
- Blei (0,1%)
- Quecksilber (0,1%)
- sechswertiges Chrom (0,1%)
- polybromiertes Biphenyl (PBB) (0,1%)
- polybromierten Diphenylether (PBDE) (0,1%)
- Cadmium (0,01%)
- Butylbenzylphthalat (BBP) (0,1%)
- Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) (0,1%)
- Dibutylphthalat (DBP) (0,1%)
- Diisobutylphtalat (DIBP) (0,1%)
Code of Conduct / Compliance Declaration
Schneider-Kennzeichnung übernimmt Verantwortung, indem es die Folgen seiner unternehmerischen Entscheidungen und Handlungen in ökonomischer, technologischer wie auch in sozialer und ökologischer Hinsicht bedenkt und entsprechend handelt.
Stellungnahme Konfliktmineralien (Dodd-Franck-Act, Section 1502)
Die Schneider-Kennzeichnung GmbH ist sich der sozialen Verantwortung im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit auf die Gesellschaft und der Umwelt bewusst. Dies gilt insbesondere für die Rechte, Gesundheit und Sicherheit der Menschen. Aus diesem Grund gilt für die Schneider-Kennzeichnung GmbH, die Anforderungen des Dodd-Frank-Act nach bestem Wissen und Gewissen einzuhalten.